Unternehmen
Die Einführung neuer Versorgungswerke, aber auch die Fortführung einer bestehenden betrieblichen Altersversorgung (bAV) ist komplex und anspruchsvoll.

Betriebswirtschaftliche Aspekte sind mit den rechtlichen, personellen und individuellen Rahmenbedingungen des Unternehmens zu vernetzen.

Bestehende Versorgungswerke
Wir optimieren - auch gerne in Kooperation mit Ihrem Steuerberater - das vorhandene betriebliche Versorgungswerk und reduzieren Ihre Pensionslasten, Liquiditäts- und Haftungsrisiken

Einrichtung von Pensions- und Vergütungsmodellen
bAV Beratung hat grundsätzlich nichts mit dem Verkauf von Produkten zu tun!
Viel zu oft wird durch den gezielten Versuch Produkte statt Lösungen zu verkaufen eine niedrige bzw. keine Akzeptanz für die durch die Unternehmen angebotene bAV erzielt.

So ist es nach unseren Auswertungen sowie aktuellen Erhebungen nicht verwunderlich, dass z.B. eine Teilnehmerquote der Belegschaft bei Entgeltumwandlung unter 10% nicht unüblich ist.
Die Vorteile, die sich durch die Einführung der bAV als aktiver Vergütungsbestandteil erwirtschaften lassen "verpuffen" ungenutzt.
Gleichzeitig fühlen sich Ihre Mitarbeiter durch die Flut der angebotenen Versorgungs-möglichkeiten überfordert und wünschen sich eine bessere Information.

Gerade aber durch die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und der gleichzeitigen Einführung des AvmG. sowie des AlteinkG. bestehen für das Unternehmen heute hervorragende Möglichkeiten die Vergütungssystematik langfristig neu zu strukturieren und hierdurch Liquiditätsvorteile zu erwirtschaften.

Gleichzeitig wachsen hiermit aber auch die Haftungsrisiken für das Unternehmen, die Auswahl des richtigen Durchführungsweges wird immer wichtiger.


Unser Service für Sie

Bestehende Versorgungswerke
- Ausländische Bewertungen (FAS 87, SSAP 24, IAS 19)
- Auffüllungsrisiken (Bilanzrisiken)
- Analyse der Versorgungsrisiken
- Angemessenheitsbewertung für GGF-Versorgungen
- Hochrechnungen für Langzeitbetrachtungen
- Kaufpreisrenten
- Auslagerungsmodelle

Einrichtung von neuen Versorgungswerken
- Optimierung und Senkung der Lohnnebenkosten
- Steigerung der Mitarbeitermotivation
- Haftungsminimierung für den Unternehmer

Hinweis:
Soweit erforderlich und vorgeschrieben erfolgt Einbindung von Rechts- und Steuerberatern.
(Anmerkung: unsere Dienstleistungen beinhalten oder stellen keine Rechts- und // oder Steuerberatung dar)