| Steuerberater und Wirtschaftsprüfer | ||
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Sie müssen steuerliche und buchhalterische Aspekte bedenken und sich mit einer fast täglich veränderten Rechtsprechung auseinandersetzen. Aus den stetig steigenden Lebenserwartungen erwachsen z.B. neue Anforderungen an die Finanzierung der Pensionsverpflichtungen Ihrer Mandanten.
Stark nach unten korrigierte Überschussbeteiligungen der Versicherungswirtschaft implementieren erhebliche Deckungslücken bei Versorgungszusagen. Neue Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinien (IAS, US-GAP, IFRS, DRS) bringen zuätzliche Brisanz in Versorgungszusagen. Wir verstehen uns als Berater der Berater! Beispiel für bestehende Pensionszusagen mit klasssicher Rückdeckungsversicherung 1. Bei der Rückdeckungsversicherung, die einer periodengerechten Finanzierung einer an den Gesellschafter Geschäftsführer (GGF) erteilten Pensionszusage dient, muss einen durch-schnittlich Zins von 8 % erwirtschaften, um eine Nettoverzinsung von 6 % zu erreichen. Sinkt dieser erwirtschaftete Zins der Versicherung deutlich unter die vorgenannte Marke, erreicht eine rückgedeckte Pensionszusage nicht den in der Bilanz eingestellten Wert. Man spricht in diesem Fall von einer Kapitalunterdeckung. Je nach Restlaufzeit und Deckungskapital der Rückdeckungsversicherung können Unterdeckungen zwischen 30 % bis 40 % entstehen. 2. Bei diesem Szenario ist noch nicht berücksichtigt, dass die der Heubeck-Tabelle 2005G zugrundegelegten Sterbetafeln von einer deutlich niedrigeren Lebenserwartung ausgehen. Nach unseren Berechnungen besteht je nach Laufzeit der Versorgungszusage eine zusätzlich Differenz zwischen dem Rentenbarwert der Tabelle Heubeck und dem Versicherungsbarwert der priv. Rentenversicherung von bis zu 50 % und mehr ! Fazit - Unterdeckung der Pensionszusage - Verschlechterung des Ratings - Reduzierung eines möglichen Verkaufserlöses des Unternehmens - Strengere Prüfung durch die Finanzbehörden Unser Service für Sie - Unterstützung in allen relevanten Bereichen von Versorgungszusagen - Prüfung von Versorgungszusagen - Berechnungen von Teilwerten - Auslagerung von Pensionsverpflichtungen - Optimierung von Versorgungszusagen - Feststellung von Auffüllungsrisiken (Bilanzrisiken) - Analyse der Versorgungsrisiken - Angemessenheitsbewertung für GGF-Versorgungen - Hochrechnungen für Langzeitbetrachtungen - Kaufpreisrenten - Auslagerungsmodelle - Bewertungen nach FAS 87, SSAP 24, IAS 19, BilMoG Hinweis: Soweit erforderlich und vorgeschrieben erfolgt Einbindung von Rechts- und Steuerberatern. (Anmerkung: unsere Dienstleistungen beinhalten oder stellen keine Rechts- und // oder Steuerberatung dar) |
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